Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
der Firma Reiner Plum Design

 

I. Allgemeines, Geltungsbereich

1.) Die nachfolgenden Bedingungen (nachfolgend auch Verkaufsbedingungen) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Firma Reiner Plum Design (nachfolgend Reiner Plum Design) und für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Reiner Plum Design und dem Vertragspartner (nachfolgend Kunde).

2.) Diese Verkaufsbedingungen von reiner Plum Design gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Reiner Plum Design hätte ausdrücklich schriftlich der Geltung zugestimmt. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn die Firma Reiner Plum Design in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Die Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die Reiner Plum Design nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für Reiner Plum Design unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

3.) Alle Vereinbarungen, die zwischen Reiner Plum Design und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

4.) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich Reiner Plum Design Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.


II. Vertragsschluss, Preise, Zahlungsbedingungen

1.) Die Konditionen für unsere Waren sind freibleibend und unverbindlich. Technisch bedingte Konstruktions- oder Fertigungsänderungen, technische Änderungen und sonstige Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht sowie Abweichungen von Mustern bleiben vorbehalten. 

2.) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von Reiner Plum Design zu vertreten ist. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert. 

3.) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto, Versandkosten; diese werden gesondert in Rechnung gestellt.


4.) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

5.) Maßgebend sind die jeweils angegebenen Preise. Bei Änderungen von Lohn- und Materialkosten zwischen Angebotsabgabe und Auftragserteilung oder nach Vertragsschluss kann Reiner Plum Design eine entsprechende Anpassung des Preises im Verhandlungswege verlangen.

6.) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

7.) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug und ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, ist Reiner Plum Design berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens jedoch 10 Prozentpunkte p.a., zu verlangen. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so gilt die vorstehende Regelung mit der Maßgabe, dass Reiner Plum Design Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verlangen kann. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch Reiner Plum Design bleibt vorbehalten.

8.) Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ist Reiner Plum Design berechtigt, alle offen stehenden Forderungen fällig zu stellen und die fortgesetzte Lieferung sowie die Erbringung von sonstigen Leistungen von sofortiger Barzahlung vor Lieferung abhängig zu machen.

9.) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Reiner Plum Design anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


III. Lieferzeit

1.) Liefertermine oder Fristen sind, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, unverbindliche Angaben; insbesondere wird – soweit ein Transport vereinbart wurde – keine Gewähr für die Dauer des Transports und dessen rechtzeitige Ankunft übernommen. 

2.) Lieferfristen laufen erst ab vollständiger technischer Klärung bzw. bei Vereinbarung einer Anzahlung nach deren Eingang.

3.) Falls Reiner Plum Design schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Kunde der Firma Reiner Plum Design eine angemessene Nachfrist, die mindestens einen Monat betragen muss, beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei Reiner Plum Design oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Reiner Plum Design haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 II, Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist.

4.) Ereignisse höherer Gewalt, Ein- und Ausfuhrverbote, Streiks und Aussperrungen sowie nicht von Reiner Plum Design verschuldete verspätete Belieferungen durch Vorlieferanten verlängern in jedem Fall die Lieferfrist um die Dauer der eingetretenen Behinderung.


IV. Versand und Gefahrübergang

1.) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.

2.) Eine Transport- bzw. Gesamtversicherung wird mit 1,9% des Gesamtwertes an den Kunden berechnet.

3.) Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagert Reiner Plum Design die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.


V. Eigentumsvorbehalt

1.) Bei Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB behält sich Reiner Plum Design das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Unternehmern im Sinne des § 14 BGB behält sich Reiner Plum Design das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Wenn der Wert der Vorbehaltsware die zu sichernden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung um 20 Prozent übersteigt, ist Reiner Plum Design zur Freigabe der Vorbehaltsware auf Verlangen des Unternehmers verpflichtet.

2.) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig und regelmäßig durchführen.

3.) Der Kunde hat Reiner Plum Design unverzüglich schriftlich zu unterrichten von allen Zugriffen Dritter auf die Ware, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Die vorstehende Verpflichtung besteht insbesondere deshalb, damit Reiner Plum Design Klage nach § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Reiner Plum Design die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den Reiner Plum Design entstandenen Ausfall. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat der Kunde der Firma Reiner Plum Design unverzüglich anzuzeigen.

4.) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Reiner Plum Design berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Kaufsache herauszuverlangen. In diesem Falle ist Reiner Plum Design nach Herausgabe der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

5.) Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt Reiner Plum Design bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Reiner Plum Design nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Reiner Plum Design behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Ist dies der Fall, so kann Reiner Plum Design verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für Reiner Plum Design. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware, so erwirbt Reiner Plum Design an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von Reiner Plum Design gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, Reiner Plum Design nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.


VI. Gewährleistung

1.) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, hat er die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Reiner Plum Design ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, leistet Reiner Plum Design für Mängel der Ware zunächst nach Wahl von Reiner Plum Design Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

2.) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) sowie Schadenersatz verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadenersatz, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer VII. dieser Bedingungen.

3.) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB haben Reiner Plum Design offensichtliche Mängel der Ware innerhalb von 6 Wochen nach Empfang schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB müssen die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind Reiner Plum Design innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

4.) Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht, wenn Reiner Plum Design grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von Reiner Plum Design zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

5.) Reiner Plum Design gibt gegenüber seinen Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab.

VII. Haftungsbeschränkungen

1.) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von Reiner Plum Design sowie die der Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften Reiner Plum Design sowie die Erfüllungsgehilfen nicht.

Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, beschränkt sich die Haftung von Reiner Plum Design sowie die der Erfüllungsgehilfen über die vorstehenden Regelungen hinaus auch bei grob fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

2.) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder aus Garantie. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Reiner Plum Design zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.


VIII. Sonstiges, Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, Erfüllungsort

1.) Reparaturen
Wird vor Ausführung von Reparaturen durch Reiner Plum Design die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so hat der Kunde dies ausdrücklich anzugeben. Ob eine Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt erfolgt, liegt im Ermessen von Reiner Plum Design. Kosten für Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Kunden.

2.) Mietgebühren
Abweichend von II. Ziffer 6. sind Mietgebühren für von Reiner Plum Design gemietete Gegenstände vom Kunden innerhalb von 10 Tagen netto zur Zahlung fällig. Wird für die gemieteten Gegenstände keine Versicherung vom Mieter abgeschlossen, kann eine Kaution in Höhe des von Reiner Plum Design zu benennenden Neuwertes verlangt werden.

3.) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

4.) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Reiner Plum Design. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

5.) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Stand Juni 2007